Altersvorsorge / -privat, -betrieblich

Wer hat nicht schon mitbekommen, dass die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht, wenn man noch etwas von seinem wohlverdienten Ruhestand haben möchte. Im Jahre 2030 werden ca. 40% der Einwohner in Deutschland über 60 Jahre alt sein. Dies wird sich dann in der gesetzlichen Rentenkasse auch drastisch bemerkbar machen.

Der Gesetzgeber hat bereits diverse Maßnahmen ergriffen um das „offizielle“ Scheitern des „Generationensystems“ nach hinten zu schieben und zahlreiche Reformen zur Absenkung der Rentenansprüche durchgeführt.

  • Besteuerung der Rente seit 2014 mit 68% (bis 2040 steigend auf 100%)

  • Schul- & Hochschulzeiten werden nicht mehr anerkannt

  • keine realen Rentenerhöhungen seit 1992 (nach Inflation)

  • Wegfall des Steuerprivilegs der Lebensversicherungen

  • Sozialversicherungspflicht auf Betriebsrenten

  • Volle Rentenzahlung erst mit 67 Jahren für Jahrgänge 1964 und jünger

Fazit: „Entweder Sie sparen für den Ruhestand oder Sie arbeiten bis zum Tod“!

Versicherungsmakler INVESTMENTselect in Husum Altersvorsorge 02
Versicherungsmakler INVESTMENTselect in Husum Altersvorsorge 01

Um dem entgegenzuwirken hat der Staat aber, neben der drohenden Altersarmut, auch Anreize gegeben diese Versorgungslücken mit Förderungen und Steuerentlastungen zu kompensieren.

Sie können wählen zwischen privater Rentenversicherung in flexibler Ausführung, mit Rürup- oder Riester Förderung, einer betrieblichen Altersvorsorge oder diversen anderen Möglichkeiten. Dazu kommen Garantien, Renditechancen, Rentenfaktoren, Bewertungsreserven, Solvabilitätsquoten usw.

Ein sehr undurchsichtiges Unterfangen, dass auf einen Spezialisten wohl nicht verzichten kann.

Wir selektieren aus dem Anbieterdschungel Ihren individuellen Favoriten. Hierbei spielen Vergleichsprogramme eine eher untergeordnete Rolle, da diese nicht alle wichtigen Parameter berücksichtigen können. Unsere Erfahrung schon!

Fragen Sie uns an. Wir erstellen Ihnen einen kostenfreien Vergleich und schöpfen höchstmögliche Förderungen ab, mit Rahmenbedingungen (z.B. Hartz IV sicher / lebenslange Rente / Rentengarantiezeit / Kapitalschutz / Einmalauszahlung etc.), die zu Ihnen passen.

Wir freuen uns auf Sie!

Riester-Rente:

Hohe Zulagen und Steuereinsparungen von Staat

Rürup-Rente:

Die Grundabsicherung mit dem Steuer-Sparefekt

Flexible Rente:

Hohe Flexibilität, gefördert im Rentenbezug

Die bAV:

Die Altersvorsorge aus dem Bruttogehalt

Riester-Rente:

Die Riester-Rente ist eine Variante innerhalb der privaten Rentenversicherung. Wer vier Prozent des Brutto-Jahresgehaltes in einen Riestervertrag investiert, bekommt jährlich zusätzlich vom Staat 175 Euro (Ehepaar doppelt) plus 185 Euro pro Kind. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, gilt eine Riester-Zulage von 300 Euro pro Kind. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, bleibt es bei der bisher festgelegten Zulage von 185 Euro pro Kind. Unter 25-Jährige erhalten zusätzlich eine einmalige staatliche Sonderzuwendung in Höhe von 200 Euro.

Die Riester-Rente ist bei niedrigem Einkommen oder für Anleger mit Kindern sinnvoll aber auch für besserverdienende Angestellte und Beamte aufgrund der hohen steuerlichen Förderung attraktiv.

Es gilt allerdings auch einige Rahmenbedingungen zu beachten. Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 60 (bei Vertragsabschluss vor 31.12.2011 - sonst frühestens mit 62) beantragen. Mit Beginn der Rentenzahlung ist eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Altersvermögens möglich; die Leistung muss also nicht ausschließlich als lebenslange Rente gewährt werden. Außerdem können bis zu zwölf Monatsrenten in einem Betrag als Jahresrente ausgezahlt werden. Die Rente ist nicht an Kinder vererbbar, es sei denn Sie erhalten noch Kindergeld für diese. Ansprüche aus Riester-Verträgen sind bei Arbeitslosigkeit & Insolvenz vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt, soweit sie gefördert aufgebaut wurden.

Rürup-Rente:

Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu den Rahmenbedingungen gehören: Frühestens nach dem 62. Lebensjahr zu versteuernder, monatlicher Rentenzahlung, diese ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.

Wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird belohnt. Im Jahr 2020 sind 90 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent an. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten. Aber auch und gutverdienende Angestellte profitieren von hohen Steuererstattungen. In der Regel sind so Förderungen in Höhe von 30-40% der eingezahlten Beiträge möglich.

Flexible Rentenversicherung:

Die private Rentenversicherung hat den großen Vorteil in der Flexibilität aber auch steuerlich. So kann das vertragliche Vermögen auf einmal oder lebenslang im Rentenbezug, aber auch schon in der Ansparphase ausgezahlt oder verpfändet werden. Wartet man bis zum Rentenbezug, wird die lebenslange Rente nur nach dem Ertragsanteil besteuert. Mit 67 Jahren liegt der Anteil z.B. bei 17% der Rente. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 20% im Rentenalter zahlt man auf 100,-€ Bruttorente dann nur 3,40 € statt 20,-€ (z.B. Riester/Rürup). Einmalauszahlungen nach dem 62.ten Lebensjahr werden nach dem Halbeinkünfteverfahren (½ der Erträge) besteuert, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre bestand und 5 Jahre bespart wurde.

Es gibt diverse Varianten in der Anlagenwahl, der Todesfallregelung und anderen wichtigen Vertragsgestaltungen. Daher auch der Name „Flexible Rentenversicherung“.

Der Steuervorteil und die Möglichkeit durch Vermögensverwaltungen- und Fondswechsel die Anlagestrategien ohne Steuerzahlungsverpflichtungen während der Vertragslaufzeit zu ändern macht diese Variante so interessant gegenüber reinen Fondsparplänen und anderen Altersvorsorge-varianten.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die meistverbreitete betriebliche Altersvorsorge ist die Direktversicherung § 3.63. Der begünstigte Höchstbeitrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Höchstbeitrag für die Sozialversicherungsfreiheit beläuft sich in 2020 auf EUR 276 (Monat) bzw. EUR 3.312 (Jahr), entsprechend 4% der Beitragsbemessungsgrenzen der GRV West. (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV). Der steuerfreie Höchstbeitrag 2020 beträgt EUR 552 (Monat) bzw. EUR 6.624 (Jahr) (8% der Beitragsbemessungsgrenzen der GRV West).  Bei aller Förderung gilt es hier auch einen klaren Kopf zu behalten. Die Leistungen der Anbieter gehen hier weit auseinander. Ist also der Zugang zu einem Spitzenanbieter durch einen bestehenden Rahmenvertrag des Arbeitgebers nicht möglich, sollten Alternativen geprüft werden. Die späteren Leistungen im Rentenbezug müssen versteuert werden und sind sozialversicherungspflichtig. Im Rahmen einer Direktversicherung können auch Hinterbliebenenleistungen und Leistungen bei Berufsunfähigkeit versichert werden. Seit 2002 haben Arbeitnehmer sogar einen Rechtsanspruch auf bAV. Dieser gilt auch für Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte. Ihr Arbeitgeber übernimmt die Abwicklung und ist Vertragspartner. Er leitet auch den Beitrag weiter, unabhängig davon, wer ihn finanziert.

Die meistverbreitete betriebliche Altersvorsorge ist die Direktversicherung § 3.63. Der begünstigte Höchstbeitrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Höchstbeitrag für die Sozialversicherungsfreiheit beläuft sich in 2020 auf EUR 276 (Monat) bzw. EUR 3.312 (Jahr), entsprechend 4% der Beitragsbemessungsgrenzen der GRV West. (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV). Der steuerfreie Höchstbeitrag 2020 beträgt EUR 552 (Monat) bzw. EUR 6.624 (Jahr) (8% der Beitragsbemessungsgrenzen der GRV West).  Bei aller Förderung gilt es hier auch einen klaren Kopf zu behalten. Die Leistungen der Anbieter gehen hier weit auseinander. Ist also der Zugang zu einem Spitzenanbieter durch einen bestehenden Rahmenvertrag des Arbeitgebers nicht möglich, sollten Alternativen geprüft werden. Die späteren Leistungen im Rentenbezug müssen versteuert werden und sind sozialversicherungspflichtig. Im Rahmen einer Direktversicherung können auch Hinterbliebenenleistungen und Leistungen bei Berufsunfähigkeit versichert werden. Seit 2002 haben Arbeitnehmer sogar einen Rechtsanspruch auf bAV. Dieser gilt auch für Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte. Ihr Arbeitgeber übernimmt die Abwicklung und ist Vertragspartner. Er leitet auch den Beitrag weiter, unabhängig davon, wer ihn finanziert.